Es gibt kein Limit für Überweisungen. Wichtig ist hier, dass die IBAN des Empfängers im Vorfeld von der Kommune freigeschaltet wurde und das Guthaben auf der Karte ausreichend ist.
Es gibt kein Limit für Überweisungen. Wichtig ist hier, dass die IBAN des Empfängers im Vorfeld von der Kommune freigeschaltet wurde und das Guthaben auf der Karte ausreichend ist.
Bitte beachten:
In einer Bedarfsgemeinschaft kann nur die Hauptkarte Überweisungen ausführen.