Können mit der Bezahlkarte Ratenkäufe durchgeführt werden?

Ja, es ist möglich, dass mit der Bezahlkarte Ratenkäufe durchgeführt werden.

Voraussetzung ist hierbei, dass der Ratenkauf via Lastschrift durchgeführt wird und die IBAN des Abbuchenden von der Kommune freigegeben wurde.

Hier können Sie nachlesen, wie Sie eine IBAN für eine Lastschrift freischalten lassen.

Die Bezahlkarte kann nicht überzogen werden, es kann nur auf das verfügbare Guthaben zugegriffen werden. Achten Sie daher bitte darauf, dass sich immer genügend Guthaben auf der Karte befindet.

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