Können mit der Bezahlkarte Lastschriften eingezogen werden?

Es können Lastschriften von der Bezahlkarte von ausgewählten Einzugsberechtigten im SEPA Raum innerhalb Europas eingezogen werden.

Voraussetzung ist, dass der Einzugsberechtigte vorher vom zuständigen Amt freigeschaltet wurde.

Die für Lastschriften benötigten Daten (IBAN, BIC und Name der Bank) können Sie in der Übersicht in Ihren Onlinebereich einsehen.

Für eine Rücklastschrift fällt keine Gebühren an.

Es ist möglich, dass die zuständige Kommune ein individuelles Limit für die Höhe der Lastschrift festgelegt hat, dann sind Abbuchungen nur bis zu diesem Betrag möglich.

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