Gibt es einen Höchstbetrag beim Einkauf?

Für die Verwendung der Bezahlkarte im Geschäft gibt es keinen Höchstbetrag. Solange die Karte genügend Guthaben aufweist, kann ohne Limit eingekauft werden.

Bei Bedarfsgemeinschaften haben Mitgliedskarten gegebenenfalls Verfügungslimits, die beachtet werden müssen. Wenn Ihre Bedarfsgemeinschaft eigenverwaltet ist, kann der Besitzer der Hauptkarte dieses im Onlineportal unter dem Reiter „Bedarfsgemeinschaft“ über das Stift-Symbol ändern. Wenn Sie hier kein Stift Symbol sehen, kann das Verfügungslimit nur von der Kommune angepasst werden.

Minderjährige Leistungsempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft haben ein voreingestelltes Verfügungslimit von 100 €. Dieses kann bei eigenverwalteten Bedarfsgemeinschaften manuell vom Besitzer der Hauptkarte angepasst werden. Bei fremdverwalteten Bedarfsgemeinschaften muss dies die Kommune vornehmen.

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