Gibt es eine Zweitkarte für die Bezahlkarte?

Ja, in Bedarfsgemeinschaften können mehrere Karten angelegt werden.

In der Übersicht unter meine.bezahlkarte.eu können Sie den Kontostand der Hauptkarte einsehen. Für alle weiteren Karten gelten die eingestellten Verfügungslimits. 

Sofern Sie sich in einer eigenverwalteten Bedarfsgemeinsaft befinden, können Sie die Verfügungslimits der Mitgliedskarten selbstständig festlegen. 

Wenn Sie sich in einer fremdverwalteten Bedarfsgemeinschaft befinden, übernimmt das das Amt für Sie.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Amt, ob Ihre Kommune Bedarfsgemeinschaften verwendet.

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