Sie können auf der Bezahlkarte Leistungen ansparen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie gemäß Asylbewerberleistungsgesetz nur einen bestimmten Freibetrag ansparen dürfen.
Wenn dieser Betrag überschritten wird, müssen Ihre Leistungen um die Höhe der Überschreitung gekürzt werden.
Beispiel:
- Der erlaubte Freibetrag beträgt 200,00 €.
- Zum Zeitpunkt der nächsten Aufladung Ihrer Karte haben Sie 250,00 € angespart.
- Bei der nächsten Aufladung Ihrer Karte erhalten Sie 50,00 € weniger Guthaben, da der Freibetrag um 50,00 € überschritten wurde.
Deshalb kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass die Höhe Ihrer Leistungen geringer ausfällt. Informationen zur Höhe Ihrer Leistungen und des Freibetrags erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Hinweis: Für Leistungsempfänger in Österreich gibt es keinen Freibetrag.